Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online Shop (B2B) der IQUINOX AG Stuttgart




Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen, insbesondere für alle Bestellungen, die Kunden über diesen B2B Online Shop der IQUINOX AG Stuttgart tätigen. Das Software- und Dienstleistungsangebot in unserem Online Shop richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Allgemeines

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auch für alle übrigen Geschäftsvorgänge gelten, die nicht über diesen B2B Online Shop abgewickelt werden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht anerkannt und somit auch nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen bedürfen zwingend der Schriftform. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Basis für unsere Support- und Softwarenutzungsverträge.

IQUINOX AG ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern. Kunden und Interessenten können unsere Allgemeinen Geschäfts-, Support- und Softwarenutzungsbedingungen jederzeit auf dieser Internetseite einsehen oder bei uns anfordern.


Angebot und Vertragsschluss

Angebote der IQUINOX AG sind unverbindlich. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung. Soweit Verträge abgeschlossen sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Support- und Softwarenutzungsbedingungen der an diese Allgemeinen Geschäftsbedingung folgenden Seiten.


Installation, Schulung und Beratung

Sowohl die Installation als auch die Schulung und Einweisung des Kunden in die gelieferte Software gehören nur zum Leistungsumfang, sofern der Kunde diese explizit mit beauftragt hat. Ansonsten erfolgen diese Leistungen durch entsprechende Beauftragung und werden sodann durch die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der IQUINOX AG erbracht und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.


Leistungsumfang

IQUINOX AG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe autorisierter Dritter zu bedienen. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter der delfia24 GmbH, dem Experten- und Dienstleistungsportal für Sage Softwareanwender.

Die IQUINOX AG ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Zu Testzwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum der IQUINOX AG. Sie ist berechtigt, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten.


Lieferfrist

Von IQUINOX angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der Liefertermin von IQUINOX AG um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, IQUINOX AG eine an-gemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.

Auftragsänderungen führen zur Aufhebung von vereinbarten Lieferterminen und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und alle sonst von IQUINOX AG nicht zu vertretender Hindernisse, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei Lieferanten.


Preise

Alle Preise verstehen sich netto exklusive Fracht und Anfahrtskosten. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, bei deren etwaigen Änderung Ausgleichsansprüche ausgeschlossen sind. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Schulungen, Installationen, Fahrtkosten und sonstige Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet. IQUINOX AG ist nicht an die angegebenen Preise gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als zwei Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall gelten die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. 

Alle Dienstleistungen finden während unserer Arbeitszeiten statt. Abend-, Nacht-, Wochenend-, Feiertagsarbeiten sind nicht vorgese-hen und bleiben auf Notfälle beschränkt. Die Preisaufschläge sind: Abendarbeit +25%, Wochenende +50%, Feiertage +150%. Kurzfristige Terminabsagen < 48 Stunden werden mit 50% berechnet.


Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Produkt- und Softwarelieferungen sowie Support- und andere Dienstleistungen sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IQUINOX AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% zu verlangen.

IQUINOX AG stellt die Anwenderunterstützung bis zur Bezahlung aller offenen Posten dann ein, wenn der Zahlungsverzug des Kunden die Abgabe an den Rechtsanwalt erfordert; also nach Mahnstufe 2.

Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Schuldet der Kunde IQUINOX AG mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.


Annahmeverzug des Kunden

Bei der IQUINOX AG bestellte Ware ist innerhalb von 5 Tagen abzunehmen. Kommt ein Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug oder wünscht er die Lieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist IQUINOX AG berechtigt, ihm die Ware zu berechnen und die Bezahlung der Ware zu verlangen.


Abnahme Leistungen; Pflichtverletzung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

Von IQUINOX AG installierte Produkte und Programmierungen sind vom Kunden unverzüglich zu testen. Etwaige Mängel sind sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Werktagen nach Installation oder Rechnungsstellung mit genauer Fehlerbeschreibung in einem Fehlerprotokoll schriftlich zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums eine Fehlermeldung bei IQUINOX AG nicht ein, dann gilt die Ware oder die Programmierung als abgenommen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.


Widerrufsrecht

Nur Endverbraucher können nach § 355 BGB im Rahmen des Widerrufsrechtes von einem einmal geschlossenen Vertrag zurücktreten. Für Unternehmer aller Art und selbst für Existenzgründer in der Vorgründungsphase gilt dieses Recht nicht. Unser B2B Online Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer, wodurch ein Widerrufsrecht für alle Geschäfte, die über diesen B2B Online Shop getätigt werden, nicht besteht.


Individualprogrammierungen

Individuelle Programmierungen und/oder Berichtsanpassungen sind urheberrechtlich für die IQUINOX AG geschützt. Sofern der Kunde die Herausgabe wünscht, erheben wir nach freiem Ermessen eine Abstandsgebühr auf Basis der ursprünglichen Programmierungen bzw. Berichtsanpassungen. Eine Herausgabe kann eventuell ohne Nennung von Gründen gänzlich verweigert werden.


Eigentumsvorbehalt

IQUINOX AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software für die jeweiligen Produkte.


Haftung

IQUINOX AG haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Höhe von maximal zehntausend Euro und auch nur dann, wenn ein Schaden zuvor gerichtlich festgestellt wurde.

Für einfache fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet IQUINOX AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden. IQUINOX AG haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.

IQUINOX AG haftet auch nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere eine aktuelle Programm- und Datensicherung oder das Einspielen eines aktuellen Liveupdates, hätte verhindern können. Diese Regelungen gelten für die Angestellten und Erfüllungsgehilfen der IQUINOX AG. Sofern der Kunde Software selbst unsachgemäß installiert oder durch Dritte installieren oder betreuen lässt, entfällt die Haftung der IQUINOX AG vollständig.

Für die Erstellung aktueller Datensicherungen ist der Kunde alleine verantwortlich.


Schlussbestimmungen

Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Best-immungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen der IQUINOX AG ist Stuttgart.

Stuttgart, 1. Januar 2019

Jens Nickelsen, Vorstand